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Legasthenie und Dyskalkulie

vhs.Kongresse zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie

Etwa drei bis fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen leiden an Legasthenie oder Dyskalkulie. Die Betroffenenverbände setzen sich jetzt dafür ein, dass Legasthenie als Behinderung anerkannt wird. Im März organisiert die vhs in Böblingen einen Kongress zum Thema.

Menschen sind mit sehr unterschiedlichen Begabungen ausgestattet. Spätestens in der Schule wird klar, ob ein Kind eher sprachbegabt ist oder zum Beispiel mehr Spaß an Rechenaufgaben hat. Dass Kinder und Jugendliche in dem einen oder anderen Bereich Probleme haben ist ganz normal. Oft lässt sich eine Schwäche im Lesen, Schreiben oder Rechnen mit ein wenig individueller Unterstützung schnell verbessern oder beheben.

Ganz anders ist das bei Kindern oder Jugendlichen, die unter Legasthenie oder Dyskalkulie leiden, also an einer anerkannten Lese- / Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Laut Statistik sind zwischen drei und fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen von einer solchen Störung betroffen, deren Symptome im Internationalen Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genau definiert sind.

Von Legasthenie spricht man, wenn die Rechtschreibefähigkeiten einer Person deutlich unter der Norm des Altersdurchschnitts liegt und die Fähigkeiten des Lesens und Schreibens deutlich vom Intelligenzquotienten abweichen. Die Intelligenz der betroffenen Personen ist normal bis überdurchschnittlich. Die Störung tritt nur im Bereich Lesen und Rechtschreibung auf, ansonsten bringen die Kinder normale Leistungen. Ähnlich verhält es sich mit der Dyskalkulie: Wer hiervon betroffen ist, hat Probleme mit der Zahlenwelt. „Wir sehen diese Störungen als Krankheit“ so Claus Fritze, Erster Vorsitzender des Kreisverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Tübingen - Reutlingen e.V.“

Diagnose und Frühförderung sind essenziell

Besteht der Verdacht auf Legasthenie oder Dyskalkulie, muss zunächst eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Die Diagnose stellt ein Kinder- und Jugendpsychiater oder –psycho-therapeut.

„Die ersten Sprachschwierigkeiten treten häufig schon im Frühkindalter auf.“ erklärt Fritze, der mit seinem Verband Betroffene unterstützt. Die Ursachen für Legasthenie und Dyskalkulie sind umstritten, mittlerweile geht man von einer genetischen Disposition aus. „Ausschlaggebend für die weitere Entwicklung betroffener Kinder sind jedoch eine frühe Diagnose und Therapie.“ betont der Vorsitzende des Kreisverbands. Bisher werde aber von öffentlicher Seite diesbezüglich wenig getan, kritisiert Fritze. Zwar gebe es beispielsweise in Baden-Württemberg einen Orientierungsplan und Modellkindergärten, in denen betroffene Kinder speziell gefördert würden. Im Alltag sei die Zahl der Erzieherinnen jedoch viel zu gering, um eine solche Maßnahme durchzuführen.

Der Kreisverband hilft Eltern dabei, mit der Behinderung ihres Kindes gut umzugehen und bietet ein Forum zum gegenseitigen Austausch. „Viele Eltern machen sich Vorwürfe und wir versuchen ihnen klarzumachen, dass niemand Schuld hat.“ erläutert Fritze seine Arbeit. Die Eltern erhalten Unterstützung bei der Suche nach der geeigneten Therapie für ihr Kind, außerdem informiert der Kreisverband auf regionaler Ebene Schulen und Behörden über die Themen Legasthenie und Dyskalkulie. Auch die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen mit Referenten aus Therapie und Wissenschaft gehört zu den Verbandsaufgaben.

Die Störungen Legasthenie und Dyskalkulie unterscheiden sich zwar erheblich voneinander, werden jedoch häufig miteinander in Zusammenhang gebracht. Grund hierfür sind die ähnlichen Folgen wie Schwierigkeiten in der Schule, unter denen betroffene Kinder und Jugendliche zu leiden haben. „Die Kinder werden als Schulversager abgestempelt und entwickeln Symptome wie Ängste und Schulunlust.“ erklärt der Kreisverbandsvorsitzende die Situation Betroffener. Hier liegen auch die Unterschiede zu den üblichen Problemen, die viele Kinder in der Schule haben. Legastheniker oder Dyskalkuliker sitzen beispielsweise oft stundenlang an ihren Hausaufgaben. Schlimmstenfalls entstehen Verhaltens- und Kontaktstörungen, sowie Schlafstörungen. Auch Schulverweigerung oder Suizidtendenzen können Folgen unerkannter und unbehandelter Legasthenie oder Dyskalkulie sein.

Auch wenn die Diagnose Legasthenie oder Dyskalkulie gestellt ist, gibt es für die betroffenen Kinder und Familien noch einen weiten Weg zu gehen. „Es geht immer nur um’s Geld.“ beschreibt Fritze die zu überwindenden Hürden. Er appelliert an Schulen und Lehrer, ihre pädagogischen Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass Kinder während Prüfungen einen Computer zu Hilfe nehmen dürfen, eine Zeitverlängerung bekommen oder die Rechenaufgaben vorgelesen kriegen. Auch mit der Benotung wird dann behutsamer umgegangen.

Kampf um das Recht auf Förderung

Die Betroffenenverbände beraten nicht nur inhaltlich, sondern kämpfen auch auf juristischer Seite für eine bessere Förderung für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie.

„Zum einen gibt es den sozialrechtlichen Aspekt.“ erläutert Gabriele Marwege, Bundesbeauftragte für Sozialrechtsfragen des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Hier geht es vor allem um die Finanzierung der Förderung betroffener Kinder. Von den Krankenkassen gibt es kein Geld, zuständig sind die Jugendämter. Ein Kind, bei dem Legasthenie diagnostiziert wird, hat noch nicht per se einen Anspruch auf Förderung, vielmehr muss jeder einzelne Fall geprüft werden. Paragraph 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch „Kinder und Jugendhilfe“ regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und schreibt im Fall einer seelischen Behinderung eine Frühförderung vor. So muss also bei jedem Kind mit Legasthenie geprüft werden, ob eine seelische Behinderung droht oder bereits vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das Kind unter einer Teilhabebeeinträchtigung leidet, also durch die Legasthenie Schwierigkeiten bei der sozialen Integration hat. Dann übernimmt auch das Jugendamt die Kosten für eine Einzelfördertherapie, manchmal auch für einen stationären Aufenthalt in einem Förderinternat. Liegt rechtlich gesehen keine seelische Behinderung vor, müssen die Eltern selbst für die Therapie aufkommen.

„Bestehende Regelungen sind verfassungswidrig“ – Bundesverband fordert Nachteilsausgleich

Neben dem Sozialrecht kümmern sich die Verbände auch um das Thema Schulrecht. „In den Ländern gibt es Vorschriften für die Berücksichtigung der Legasthenie in der Schule. Außer in Bayern reichen diese aber nicht aus: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich für Schüler mit Legasthenie.“ so Marwege. Nach Auffassung des Bundesverbands gibt das Grundgesetz jedoch einen solchen Rechtsanspruch her, demnach seien die derzeitigen Regelungen der Länder verfassungswidrig. Aus diesem Grund hat der Verband im Jahr 2006 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gutachterin ist die Göttinger Professorin für Öffentliches Recht, Schwerpunkt, Schulrecht, Dr. Christine Langenfeld. In dem Gutachten kam die Juristin eben zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen schulrechtlichen Regelungen rechtswidrig sind. „Aus dem Gutachten geht hervor, dass Menschen mit Legasthenie behindert sind.“ so Johanna Zier, zuständig für Sozialrechtsfragen beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Baden-Württemberg. Artikel 3 Grundgesetz Absatz 1 und 3 besagen, dass Behinderte ein Recht auf Nachteilsausgleich haben und nicht benachteiligt werden dürfen. „Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. fordert daher einen Nachteilsausgleich an Schulen und Universitäten.“ so Zier. Bisher wurden die Ergebnisse des Gutachtens jedoch nicht in Schulrecht umgesetzt. Große Hoffnungen setzt der Landesverband in die neue Verwaltungsvorschrift für Baden-Württemberg, die derzeit erarbeitet wird. Hierin könnten die Ergebnisse des Gutachtens einen Niederschlag finden. „Sonst müssen die Eltern die Rechte ihrer Kinder im Einzelfall einklagen.“ so Zier.

Offen mit den Störungen umgehen

Viele Eltern haben jedoch auch Probleme damit, dass ihre Kinder als behindert gelten sollen. „Die Assoziation mit geistiger Behinderung ist in den Köpfen verankert.“ schildert Gabriele Marwege bestehende Ängste. Laut der Bundesbeauftragten für Sozialrechtsfragen besteht die Behinderung jedoch darin, dass der Umgang mit der Gesellschaft durch Legasthenie beeinträchtigt wird. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. unterstützt daher seine Mitglieder auch bei Verfahren im Kontakt mit Rechtsanwälten.

Marwege betont, dass Kinder mit Legasthenie einer besonderen Frühförderung bedürfen. „Die Störung wächst sich nicht aus,“ so die Expertin, „und beeinflusst deshalb die weiteren Bildungschancen der Kinder.“ Langfristig habe dies auch negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, da viel vorhandenes Potenzial nicht genutzt werde. Man müsse offen mit der Behinderung umgehen und sie damit selbstverständlicher machen. „Ein Körperbehinderter muss schließlich auch nicht am 1.000-Meter-Lauf teilnehmen.“ so die Verbandsmitarbeiterin.

Die vhs.Böblingen-Sindelfingen veranstaltet jährlich einen Kongress zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07031 6400-36 und auf dieser Internetseite.

 

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